WENDESCHLEIFE

Kurzzeitwohnen für aus der Haft entlassene wohnungslose Menschen

Haftentlassenen Menschen, denen kein Wohnraum zur Verfügung steht, erhalten im Rahmen der WENDESCHLEIFE die Möglichkeit, für bis zu drei Monate ein kostenpflichtiges Einzelzimmer zu beziehen. Das Kurzzeitwohnen verfügt über sieben Einzelzimmer auf einer separaten Wohnetage des Vereinssitzes Karlsruher Str. 36 in Dresden. (Laden Sie detailierte Infos  zur Wendeschleife hier herunter)

Zur Bearbeitung und Unterstützung bei individuellen Anliegen können die Nutzer_innen des Kurzzeitwohnens die Angebote der Anlauf- und Beratungsstelle, oder bei einem langfristigen Unterstützungsbedarf über die Wohnzeit hinaus, das Ambulant betreute Wohnen nutzen. In den Abend- und Nachtstunden sind außerdem Nachtdienstmitarbeitende vor Ort.

Eine Inhaftierung geht oftmals mit dem Verlust einer Wohnung und mitunter auch eines stabilen familiären oder sozialen Netzwerkes einher. Darüber hinaus ist der Zugang zum hiesigen Wohnungsmarkt aus der Haft heraus deutlich erschwert, da Voraussetzungen für eine Wohnungsanmietung (noch) nicht erfüllt sind.

Die Bereitstellung der Einzelzimmer dient somit der Stabilisierung der Entlassungssituation, insbesondere dann, wenn keine Möglichkeiten zu einer gesicherten Unterkunft bestehen.

Die Zimmervergabe erfolgt mittels einer Warteliste.

Voraussetzung für eine Aufnahme in das Kurzzeitwohnen ist ein persönliches Erstgespräch mit der/dem Interessent_in. In Ausnahmefällen kann dieses auch als Telefonat erfolgen. Ob ein Zimmer zur Verfügung steht, kann dann in der Regel 6 – 8 Wochen vor der jeweiligen Entlassung verbindlich mitgeteilt werden. Somit ist eine frühzeitige postalische oder telefonische Kontaktaufnahme (ca. sechs Monate vor der Entlassung) sinnvoll.

Ihre Ansprechpartnerin

Christiane Ludwig

Tel. 0351 I 402 08 23