ÜBERGANGSMANAGEMENT

Vorbereitung der Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen
während des Strafvollzugs

Das Angebot des Übergangsmanagements umfasst die Beratung und Unterstützung für inhaftierte Menschen, die nach ihrer Entlassung in Dresden leben möchten. Persönliche Gespräche in den sächsischen Justizvollzugsanstalten bieten Raum für die Planung und Vorbereitung der zukünftigen Alltags- und Lebensgestaltung in Freiheit. Das Übergangsmanagement ist Teil der Ambulanten Straffälligenhilfe des VSR Dresden e. V. und erfüllt eine Brückenfunktion zwischen der vollzugsinternen Entlassungsvorbereitung und der Integration am zukünftigen Wohnort.

Hilfesysteme außerhalb der Vollzugsanstalten sind für Inhaftierte häufig nur schwer zugänglich. Die Mitarbeiter_innen des VSR Dresden e. V. tragen mit ihrem Fachwissen zu den örtlichen Strukturen und Verwaltungsabläufen, der Trägerlandschaft sowie spezifischen Hilfsangeboten zu einer umfassenden Entlassungsvorbereitung bei. Es können zum einen persönliche Herausforderungen, Perspektiven und Zukunftssorgen besprochen, ggf. geordnet sowie fließende Übergänge in andere Angebote der Ambulanten Straffälligenhilfe wie z. B. die Anlauf- und Beratungsstelle  oder die WENDESCHLEIFE vereinbart werden. Zum anderen liegt der Fokus auf der Befähigung inhaftierter Menschen, Hemmnisse gegenüber Behörden, Sozialleistungsträgern und Unterstützungsangeboten abzubauen, damit eine selbständige Inanspruchnahme nach Entlassung gelingen kann.

Generell orientieren sich die Hilfen an den Lebenslagen und Zielen der Klient_innen. Inhalt der Beratungs- und Unterstützungsarbeit können dabei folgende Themen sein:

  • Vorbereitung der Entlassung und der Wiedereingliederung
  • Planung der ersten Wege und Schritte für die Zeit nach der Entlassung
  • Gruppenangebote in den Justizvollzugsanstalten Dresden und Bautzen zu relevanten Themen der Entlassungsvorbereitung (u. a. Wohnen, Finanzen)

Um optimal an den oben genannten Themen arbeiten zu können ist eine Kontaktaufnahme zum VSR Dresden e. V. mindestens sechs Monate vor der Entlassung günstig. Informationen zum Angebot des Übergangsmanagements hängen auf den Stationen der Haftanstalten aus und sind beim haftinternen Sozialdienst verfügbar.

42 Abs. 1 und 2 SächsStVollzG: Vorbereitung der Eingliederung

  1. Die Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Eingliederung sind auf den Zeitpunkt der voraussichtlichen Entlassung in die Freiheit auszurichten. Die Gefangenen sind bei der Ordnung ihrer persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten zu unterstützen. Dies umfasst die Vermittlung in nachsorgende Maßnahmen.

  2. Durch eine frühzeitige Zusammenarbeit mit Personen und Einrichtungen außerhalb des Vollzugs soll insbesondere erreicht werden, dass die Gefangenen nach ihrer Entlassung über eine geeignete Unterbringung und eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle verfügen. Bewährungshilfe und Führungsaufsichtsstelle beteiligen sich frühzeitig an der sozialen und beruflichen Eingliederung der Gefangenen. (…)“

Ihre Ansprechpartner_innen

Laura Thiele  (JVA Dresden, JVA Zeithain, JSA Regis-Breitingen)

Tel. 0351 I 402 08 37

Dagmar Starck (JVA Chemnitz; JVAen bundes- und sachsenweit)

Tel. 0351 I 402 08 24

Georg Pester (JVA Bautzen, JVA Görlitz, JVA Torgau, JVA Waldheim)

Tel. 0351 I 402 08 22