AMBULANT BETREUTES WOHNEN

Zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten für straffällig gewordene Menschen

Das Ambulant Betreute Wohnen (ABW) bietet die Möglichkeit einer kontinuierlichen und intensiven Begleitung beim Übergang in und im eigenen Wohnraum.

Adressat_innen sind Personen, die aufgrund besonderer Lebensverhältnisse und sozialer Schwierigkeiten sozialpädagogischer Begleitung bedürfen, z. B. weil Ihnen die Ressourcen zur Verselbstständigung und gesellschaftlichen Integration fehlen. Insbesondere die Situation der Entlassung aus einer Haftanstalt stellt viele Betroffene vor besondere Herausforderungen zur Bewältigung des Alltages.

Die Begleitung im Rahmen des ABW soll Hilfesuchende dazu befähigen, ihre sozialen Schwierigkeiten ohne fremde Hilfe zu bewältigen und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft aus eigener Kraft und eigenen Mitteln zu gestalten. Grundlage der Arbeit ist der lebensweltorientierte sozialpädagogische Ansatz. Die Umsetzung erfolgt entsprechend des Leitsatzes des VSR Dresden e. V.:

„Beraten – Begleiten – Befähigen“

Diesbezüglich erfolgt Hilfe und Betreuung je nach individuellem Bedarf in folgenden Bereichen:

  • finanzielle und existentielle Grundsicherung
  • Unterstützung im Umgang mit Behörden und Ämtern
  • Beschaffung, sowie Sicherung einer Wohnung
  • Verselbstständigung im eigenen Wohnraum
  • Haushaltsführung und -planung
  • Einübung lebenspraktischer Fähigkeiten
  • Erlernen bzw. Stärkung sozialer Kompetenzen
  • Alltags- und Lebensgestaltung
  • Erarbeitung situationsgemäßer Lebensperspektiven
  • Aufbau und Erhalt sozialer Beziehungen und sozialer Netzwerke
  • Integration in Beschäftigung, Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche
  • Problemlösung/Krisenintervention
  • Entschuldung
  • Beratung und Vermittlung bei Suchtproblemen und Therapieanfragen.

Von den Hilfesuchenden wird Bereitschaft zur Betreuung und aktive Mitarbeit erwartet.

Vor Betreuungsbeginn erfolgt eine Antragstellung beim Kommunalen Sozialverband Sachsen als zuständiger Kostenträger.

Entsprechend des zugestandenen Bewilligungszeitraumes (i. d. R. ein Jahr) wird an den vereinbarten Themen gearbeitet.

§ 67 SGB XII

Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. (…)“

Ihr Ansprechpartner

Georg Pester

Tel. 0351 I 402 08 22