Koordinierungs- und Beratungsstelle Z.E.B.R.A.

Kinder von inhaftierten Eltern stehen oft unter besonderem seelischem Druck. Studien zeigen, dass viele von ihnen langfristige psychische Belastungen entwickeln können. Ursachen sind unter anderem die plötzliche Trennung vom Elternteil, Unsicherheit, Loyalitätskonflikte sowie die gesellschaftliche Tabuisierung von Inhaftierung.

Z.E.B.R.A. ist die zentrale Koordinierungs- und Beratungsstelle im Freistaat Sachsen für Kinder inhaftierter Eltern, ihre Familien sowie Fachkräfte.  Ziel ist es, Kinder zu stärken, Familien zu entlasten und Fachkräfte zu unterstützen.

Z.E.B.R.A. leistet:

  • Beratung, Information und Orientierung
  • Fachliche Unterstützung und Vernetzung von Hilfsangeboten
  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit
  • Mitwirkung am Ausbau nachhaltiger Unterstützungsstrukturen

Wenn ein Elternteil inhaftiert ist, verändert sich der Familienalltag grundlegend. Kinder und Angehörige erleben häufig Traurigkeit, Angst, Wut oder Scham. Viele wissen nicht, wie sie darüber sprechen sollen oder wo sie Hilfe finden können.

Z.E.B.R.A. bietet:

  • Unterstützung im Umgang mit Kindern und ihren Fragen
  • Informationen zu Haft und Besuchen
  • Beratung zu emotionalen Belastungen und familiären Herausforderungen
  • Weitervermittlung an passende Unterstützungsangebote

Die Mitarbeitenden hören zu, nehmen  Sorgen ernst und helfen dabei, Wege zu finden, die Halt und Orientierung geben.

Fachkräfte in Jugendämtern, Schulen, Kitas, Beratungsstellen, im Justizvollzug o. Ä. begegnen immer wieder Kindern von inhaftierten Eltern. Oft fehlen jedoch spezifisches Wissen oder passende Handlungsstrategien.

Z.E.B.R.A. unterstützt Fachkräfte durch:

  • Fachberatung zu Einzelfällen und Strukturen
  • Fort- und Weiterbildungen
  • Informations- und Arbeitsmaterialien
  • Vernetzung mit relevanten Akteur_innen im Land Sachsen

Ziel ist es, Fachwissen zu stärken, Handlungssicherheit zu erhöhen und eine professionelle, sensible Begleitung betroffener Kinder und Familien zu ermöglichen.

Kinder von inhaftierten Eltern benötigen verlässliche und langfristige Unterstützungsangebote. Z.E.B.R.A. begleitet Träger und Einrichtungen dabei, entsprechende Strukturen aufzubauen und weiterzuentwickeln.

Z.E.B.R.A. unterstützt durch:

  • Beratung zum Aufbau neuer Angebote
  • Begleitung bei der Weiterentwicklung bestehender Projekte
  • Netzwerk- und Gremienarbeit auf Landesebene

Gemeinsam sollen Hilfsangebote nachhaltig verankert und betroffene Kinder und Familien langfristig gestärkt werden.

Grundlagen der Arbeit ergeben sich unter anderem aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) sowie der UN-Kinderrechtskonvention.
Dazu gehören insbesondere:

  • das Recht auf Umgang mit beiden Eltern, sofern dem Kindeswohl nichts entgegensteht ( 1684 BGB)
  • das Recht auf Information ( 13 & 17 UN-KRK), Beteiligung (Art. 12 UN-KRK) und Schutz (Art. 19 UN-KRK und weitere)
  • das Recht auf Förderung ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung (SGB VIII)

Ergänzend bilden die familienorientierten Regelungen des Sächsischen Strafvollzugsgesetzes (SächsStVollzG) eine zentrale Grundlage. Seit der Novellierung 2019 sind familiäre Bindungen ausdrücklich als wesentlicher Bestandteil der Vollzugsgestaltung festgeschrieben. Der Erhalt und die Förderung familiärer Beziehungen, insbesondere zu Kindern, sind zu unterstützen und die Belange von Familienangehörigen zu berücksichtigen.

Ihre Ansprechpartner_innen

Anne Reinsdorf

(0351) 40 20 821
Email an: zebra-kvi-sachsen@vsr-dresden.de

Vincent Anacker

(0351) 40 20 827
Email an: zebra-kvi-sachsen@vsr-dresden.de

Anke Söldner

(0351) 40 20 820
Email an: anke.soeldner@vsr-dresden.de